Ihre Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Liebe Gäste, von der Entrichtung der Miete werden Sie nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, z. B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, Ihren gebuchten Urlaub nicht antreten können.

Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

Klicken Sie bitte hier.

Sylt